Der Anfrage sollte so schnell wie möglich nachgekommen werden.
Was steht in unserer ZIN/SYNC Lizenzvereinbarung bezüglich der E-Mail-Adressen von Teilnehmern?
Weitergabe von personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Diese Bedingungen gelten für die Namen und E-Mail-Adressen der Teilnehmer, die sich über ZIN Studio™ für die Online Kurse des Trainers angemeldet haben („personenbezogene Daten eines Teilnehmers“), und die zustimmen, dass Zumba die personenbezogenen Daten des Teilnehmers an Sie, den Trainer, weiter gibt. Zur Umsetzung der geltenden Datenschutzbestimmungen (in diesem Zusammenhang sind damit der California Consumer Privacy Act aus dem Jahr 2018 in seiner gültigen Fassung („CCPA“), die EU-Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DSGVO) und sämtliche sonstigen Gesetze zum Datenschutz, zum Schutz der Privatsphäre, Verletzung der Datensicherheit, etc. und damit verbundene Gesetze gemeint. Der Trainer stimmt zu, dass Trainer und Zumba getrennt und unabhängig voneinander für die Bearbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers verantwortlich sind. Der Trainer stimmt außerdem zu, dass er nicht mit Zumba zusammen als gemeinsamer Bearbeiter der personenbezogenen Daten des Teilnehmers verarbeitet. Der Trainer stimmt zu, sämtlichen Pflichten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (einschließlich der DSGVO) nachzukommen, und dass er allein und eigenständig für die Einhaltung der vorgenannten Gesetze verantwortlich ist und bei Nichteinhaltung dafür eigenständig haftbar gemacht werden kann.<Br>
Der Trainer darf die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nur zu dem Zweck verwenden, um diesen Teilnehmer wegen seiner Zumba® Kurse zu kontaktieren. Dem sei vorausgesetzt, dass solch ein Vorgehen den geltenden Datenschutzgesetzen und den demnach geltenden Pflichten des Trainers entspricht. Der Trainer muss im Hinblick auf die Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und/oder Löschung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers sämtliche geltenden Datenschutzgesetze einhalten. Für den Fall, dass ein Trainer von einem Teilnehmer bezüglich seiner Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und/oder Löschung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers eine Aufforderung erhält, stimmt der Trainer zu, einer solche Aufforderung umgehend unter Einhaltung der geltenden Gesetze zum Datenschutz nachzukommen. Unbeachtet des Vorstehenden erklärt sich der Trainer damit einverstanden, der Aufforderung eines Teilnehmers in Einklang mit Artikel 16 (Recht auf Berichtigung), Artikel 17 (Recht auf Löschung) oder Artikel 18 (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung) der DSGVO nachzukommen, wenn diese sich in irgendeiner Weise auf die personenbezogenen Daten des Teilnehmers bezieht. Für den Fall, dass der Trainer von einem Teilnehmer eine Aufforderung erhält, die die Bearbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers vonseiten Zumbas betrifft, erklärt sich der Trainer mit Folgendem einverstanden: (i) Er informiert Zumba umgehend über eine solche Aufforderung; (ii) Er verweist den Teilnehmer an Zumba, damit Zumba die Aufforderung direkt bearbeiten kann; und (iii) Er arbeitet in angemessenem Maße mit Zumba bei der Beantwortung einer solchen Anforderung zusammen.